Sanierungsgebiet "Ortsmitte II"
Die Gemeinde Althütte ist mit dem Gebiet „Ortsmitte II“ in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (LRP) aufgenommen worden.
In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und die Sanierungssatzung verabschiedet. Bei dem Sanierungsgebiet handelt es sich um eine städtebauliche Maßnahme, die dazu dient städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten.
Im Rahmen dieser Zielsetzung können nun öffentliche sowie private Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.
Abgrenzung
Ziele
- Revitalisierung der Innenstädte und Ortszentren
- Modernisierung und Instandsetzung von privaten und kommunalen Gebäuden
- Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Steigerung der Energieeffizienz und Klimaschutz
- Erhalt und Ausbau der Infrastruktur
Maßnahmenbeispiele
Öffentliche Maßnahmen
- Geplanter Bau eines Pflege- und Seniorenheims zur Schaffung eines Ortskerns
- Sanierung der gemeindeeigenen bestehenden Wohngebäude, Schulstraße 6 undSchulstraße 14 (für die Unterbringung von Asylbewohnern)
- Modernisierung und Aktivierung des denkmalgeschützten Heimatmuseums, AmRathausplatz3
- Gestaltungsmaßnahmen bei der öffentlichen Freifläche auf der Festwiese „Am Brunnen“
Private Maßnahmen
- Instandsetzung und Modernisierung bestehender Wohngebäude und Aufwertung im privaten Bereich
- Sanierung teils leerstehender und mindergenutzter Gebäude mit starken substanziellen Mängeln zur Reaktivierung vorhandener Bausubstanz
- Grundstücksneuordnung von Brachen, mit Schaffung angemessener und bezahlbarer Bauplätze zur innerörtlichen Nachverdichtung und Förderung von familienfreundlichem Wohnen in der Ortsmitte.
Fördermöglichkeiten
Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst, wobei der Zuschuss in der Regel auf 30.000 € begrenzt ist. Die Bezuschussung von Erneuerungsmaßnahmen soll für die Eigentümer einen deutlichen Anreiz bilden, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Wohnverhältnisse zu verbessern. Der Eigentümer eines Gebäudes, der Erneuerungsmaßnahmen bzw. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführt, soll deshalb einen anteiligen Zuschuss aus Sanierungsmitteln erhalten. Für eine Zuschussberechtigung sollte insbesondere eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten unter Einhaltung des Mindestbaustandards angestrebt werden.
Ebenfalls werden private Ordnungsmaßnahmen mit einer Förderquote von 100 % bezuschusst. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören Abbruch bzw. Abbruchfolgekosten (Freilegungskosten). Für die Beratung und Antragstellung von privaten Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen steht die Firma STEG Stadtentwicklung zur Verfügung.
Bei Interesse nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit
Herrn Arun Gandbhir
Olgastraße 54
Stuttgart
Telefonnummer: 0711 21068-15
auf.
Die Dienstleistungen der Firma STEG Stadtentwicklung sind für Sie kostenlos.