Althütte grüßt und ehrt am Freitag, 04.07.2025 um 19 Uhr
Ehrungsveranstaltung „Althütte grüßt und ehrt“ am Freitag, 04.07.2025 um 19 Uhr
Aufforderung zur Meldung der Auszeichnung von Personen nach den Richtlinien der Gemeinde Althütte für den Bereich Sport, Kultur und Ehrenamt für das Ehrungsjahr 2024
Ehrungsveranstaltung „Althütte grüßt und ehrt“ am Freitag, 04.07.2025 um 19 Uhr
Meldungen sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich bis zum 30.04.2025 einzureichen (Ausschlussfrist).
Bitte benutzen Sie hierfür folgende Formulare:
- Für die Anmeldung zur Ehrung vonEhrenamtlichen (PDF-Datei) des Jahres 2024
- Für die Anmeldung zur Ehrung von Sportlern und Mannschaften (PDF-Datei) des Jahres 2024
Für die Sportlerehrung gelten nachstehende Richtlinien:
1. Allgemeines
1.1 Geehrt werden die Sportler (Aktive, Jugend und Schüler) sowie Mannschaften, die sich durch Erfolge ausgezeichnet haben. Über die Verleihung der Ehrungen entscheidet der Bürgermeister auf der Grundlage dieser Richtlinien und anhand der eingereichten Vorschläge. Die Liste aller zu Ehrenden wird dem Gemeinderat zur Entscheidung in einer nicht-öffentlichen Sitzung vorgelegt. In Zweifelsfällen entscheidet der Gemeinderat.
1.2 Diese Ehrung soll einmal jährlich im Juli für das vorangegangene Sportjahr stattfinden. Das Sportjahr umfasst die Zeit vom 1. Januar des Vorjahres bis 31. Dezember des Vorjahres. Bei besonders herausragender Leistung kann ausnahmsweise eine gesonderte Ehrung anberaumt werden.
1.3 Es besteht kein Anspruch auf Ehrung. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der durch die Vereine gemeldeten Sportler vor.
1.4 Die Gemeinde behält sich vor, die Art der Ehrung (Geschenke in Form von Zinntellern, Medaillen, Plaketten, Pokale, Sondermünzen usw.) zu bestimmen.
1.5 Die Ehrung soll im Rahmen einer Ehrungsveranstaltung stattfinden.
2. Kreis der zu Ehrenden
2.1 Einzelleistungen
A. Individuelle Ehrung
Europameisterschaft 1. - 10. Platz
Weltmeisterschaft 1. - 10. Platz
Teilnahme an der Olympiade Platzierung und Teilnahme
B. Einzelgeschenk
Deutsche Meisterschaft 1. - 3. Platz
C. Medaille in Gold
Sport:
Württembergische Meisterschaft 1. - 2. Platz
Süddeutsche Meisterschaft 1. - 3. Platz
Deutsche Meisterschaft 4. - 6. Platz
Kultur:
1. - 6. Platz bei Wettbewerben auf Bundesebene
7. - 10. Platz bei Wettbewerben auf Bundesebene
1. - 3. Platz bei Wettbewerben auf Landes- bzw. Süddeutscher Ebene
D. Medaille in Silber
Kreismeisterschaft bzw. Bezirksmeisterschaft 1. - 3. Platz
Württembergische Meisterschaft 3. - 5. Platz
Süddeutsche Meisterschaft 4. - 6. Platz
Deutsche Meisterschaft 7. - 10. Platz
5., 10., 15., usw. Ablegen des Deutschen Sportabzeichens
Kultur:
4. - 6. Platz bei Wettbewerben auf Landes- bzw. Süddeutscher Ebene,
1. - 3. Platz bei Wettbewerben auf Bezirksebene
1. - 3. Platz bei Wettbewerben auf Kreisebene
2.2 Mannschaftsleistungen
A. Medaille in Gold
- Aufstieg in Regional-, Landes- oder Bundesligen
- Pokalmannschaftswettbewerb auf Regional- und
Landesebene 1. - 3. Platz
B. Medaille in Silber
- Aufstieg in die nächste überörtliche Spielklasse
- Pokalmeisterschaft auf Kreis- und Bezirksebene jeweils 1. Platz
2.3 Einzelfallentscheidungen
Im Einzelfall können weitere besondere sportliche Leistungen, die von den vorgenannten Regelungen nicht erfasst werden (z. B. Bestzeiten und Rekorde auf Bezirks- oder Landesebene, Berufung in nat. oder Landeskader), berücksichtigt werden.
2.4 Ehrenamtlich tätige Personen sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Gemeinde verdient gemacht haben
Es können ehrenamtliche und in sonstiger Weise tätige Personen in der Gemeinde Althütte für besondere Verdienste geehrt werden. Vorschläge sind aus der Bevölkerung und aus den Vereinen innerhalb der ausgeschriebenen Frist der Gemeindeverwaltung vorzulegen.
Ergänzend wird auf folgende Regelung verwiesen:
Althütter Sportler, die in auswärtigenVereinenMannschafts-Erfolge erringen, werden grundsätzlich nichtgeehrt, allerdings wird es auch hier weiterhin Einzelfallentscheidungen geben. Dagegen sollen Althütter Sportler, die in einem auswärtigen Verein Einzelerfolge erzielen, geehrt werden.
Althütte, den 4. Februar 2025
gez.
Sczuka, Bürgermeister