Nach dem Hochwasser und Starkregen:
Massive Schäden an der Straßeninfrastruktur sorgen weiterhin für Verkehrsbeeinträchtigungen / Baldige Verkehrsfreigabe der K 1883 und L 1119 als Einbahnstraße
Die verheerenden Auswirkungen des Hochwassers und der Starkregenfälle im Juni 2024 haben im Rems-Murr-Kreis zu massiven Schäden geführt, auch an der Straßeninfrastruktur. In Folge von Erdrutschen und umgestürzten Bäume mussten mehrere Kreis- und Landesstraßen abschnittsweise halbseitig oder vollständig gesperrt werden. Einige dieser Abschnitte konnten mittlerweile wieder vollständig oder teilweise freigegeben werden, andere müssen aufgrund der Schwere der Schäden sowie notwendiger Gutachten weiterhin gesperrt bleiben. Dadurch sind wichtige Verbindungen im Landkreis nicht befahrbar. Zahlreiche Verkehrsteilnehmende müssen noch immer Umleitungen und damit Umwege fahren.
Landratsamt und Regierungspräsidium Stuttgart arbeiten mit Hochdruck an Beseitigung der Schäden
Seit dem Unwetter arbeitet der Landkreis mit Hochdruck daran, die Schäden an der Straßeninfrastruktur zu beseitigen, damit die Straßen wieder sicher befahrbar sind. Unmittelbar nach den Rutschungen und Unterspülungen wurden die betroffenen Straßenabschnitte von den Straßenmeistereien von Geröll, Schlamm, Erde und umgestürzten Bäumen befreit. Die Straßenmeistereien waren hierbei im Dauereinsatz.
Zudem wurden alle Rutschungen an Landes- und Kreisstraßen unmittelbar nach dem Ereignis von Geologen untersucht. Die Gutachten dienten dazu, die akute Gefahr von Anschlussrutschungen zu prüfen, den Umfang notwendiger Sofortmaßnahmen festzulegen und erste Erkenntnisse für die grundlegende Sanierung zu gewinnen. Auf Basis der ersten Handlungsempfehlungen der Geologen wurden Sofortmaßnahmen veranlasst, um Strecken sofern möglich wieder sicher befahren zu können. Das betraf unter anderem das Abräumen von Rutschungsmaterial, die Reinigung von zugesetzter Straßenentwässerung und die Abdeckung offener Rutschungsflächen, um weiteren Wassereintritt in die Hänge zu verhindern.
Parallel zu den Sofortmaßnahmen sind umfassende geotechnische Gutachten beauftragt worden und in Bearbeitung. Diese Gutachten untersuchen den geologischen Aufbau unter den Straßen, mögliche Hohlräume und den Baugrund bis in eine Tiefe im Boden, in der der Untergrund ausreichend stabil ist, um ein Bauwerk sicher zu tragen, um eine langfristige Sanierung der betroffenen Straßenabschnitte zu erreichen. Nach der internen Auswertung der Gutachten müssen unter anderem Ingenieurbüros beauftragt werden, um Sanierungskonzepte zu planen. Bevor die Baumaßnahmen starten können, ist eine Ausschreibung notwendig, die entsprechende Vorlaufzeit benötigt.
Für eine langfristige Stabilisierung sind in einigen Fällen aufwändige Spezialtiefbauverfahren notwendig, bei denen Betonpfählen in großer Tiefe auf tragfähigem Fels stehen und damit statisch wie eine nicht sichtbare Brücke im Hang wirken. Diese Verfahren müssen aufwendig geplant werden und sind sehr zeitaufwendig in der Herstellung. Die geotechnischen Gutachten werden zeigen, in welchen Fällen dieses Vorgehen notwendig ist.
Verkehrsfreigabe der K 1883 und L 1119 als Einbahnstraße
Durch bereits abgeschlossene geotechnische Untersuchungen kann der Rems-Murr-Kreis zusammen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart die verkehrliche Lage teilweise entschärfen: Ab Montag, den 9. September 2024 wird die K 1883 von Oberndorf nach Lutzenberg als Einbahnstraße mit Tonnagebeschränkung freigegeben. Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen dürfen die Straße daher nicht befahren und müssen die bestehende Umleitung über die L 1120 beziehungsweise Rudersberg nutzen. Ab voraussichtlich Donnerstag, den 12. September folgt die L 1119 von Althütte nach Klaffenbach. Der Verkehr wird dabei hangseitig geführt und durch Betonleitwände sowie Baken abgesichert. Eine vollständige Freigabe für den Zweirichtungsverkehr ist aufgrund der fehlenden Standsicherheit der talseitigen Fahrbahn nicht möglich. Aktuell wird ein geotechnisches Gutachten des Untergrunds erstellt. Die Auswertung dieses Gutachtens bildet die Grundlage für weitere Schritte.
Parallel zu diesen Änderungen im Straßenverkehr wird auch der Notfahrplan des Busverkehrs angepasst und in einen Übergangsfahrplan überführt. Ab dem 12. September 2024 werden die freigegebenen Strecken wieder in den Fahrplan aufgenommen. Insbesondere wird der Ort Mannenberg wieder regulär in den Linienplan integriert. Die aktualisierten Fahrpläne sind vorerst nur in der VVS-App sowie auf der Homepage des Busunternehmens Dannenmann einsehbar. Mit Hochdruck wird daran gearbeitet, die Aushangfahrpläne an den Bushaltestellen innerhalb der nächsten drei Wochen zu aktualisieren.
Straßensperrungen im Überblick
Trotz der intensiven Bemühungen muss die K 1916 zwischen Birkenweißbuch und Oppelsbohm als einzige Kreisstraße aus Sicherheitsgründen weiterhin vollgesperrt bleiben. Auf weiteren Strecken ist der Verkehr mit Einschränkungen wie Fahrbahnverengungen oder der Regelung durch Baustellenampeln möglich:
- K 1870 Bretzenacker bis Knotenpunkt K 1915: Einbahnverkehr, Dauer: mehrere Monate
- K 1876 Berglen-Krehwinkel: halbseitige Sperrung mit Einengung, Dauer: mehrere Monate
- K 1883 Oberndorf-Lutzenberg: Einbahnverkehr in Fahrtrichtung Lutzenberg ab 9. September 2024, Dauer: mehrere Monate
- K 1866 L 1155-Walkersbach: halbseitige Sperrung mit Ampel, Dauer: mehrere Monate
- K 1866 Kreisgrenze-Walkersbach: halbseitige Sperrung mit Einengung, Dauer: mehrere Monate
- K 1891 Buchengehrener Sägmühle: Tonnagebeschränkungen auf Bauwerk, Dauer: mehrere Monate
- K 1902 Murrhardt-Grab: halbseitige Sperrung mit Einengung, Dauer: voraussichtlich bis Ende September
- L 1080 Klaffenbach-Welzheim: Vollsperrung, Dauer: mehrere Monate
- L 1119 Klaffenbach-Althütte: Einbahnverkehr in Fahrtrichtung Klaffenbach ab voraussichtlich Donnerstag, den 12. September 2024, Dauer: mehrere Monate
Die Gesamtkosten für die Schadensbeseitigung auf Kreisstraßen werden aktuell auf etwa 10,2 Millionen Euro geschätzt.
Weitere Informationen
Bereits unmittelbar nach dem Schadensereignis hat der Rems-Murr-Kreis die enge Abstimmung mit der Abteilung Straßen des Regierungspräsidiums Stuttgart gesucht. Ziel der Gespräche war es, Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für die kostenintensiven Sanierungen der Straßen- und Wegeinfrastruktur zu finden. Mit dem Erlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 26. Juli 2024 zur zeitlich befristeten Förderung in den Bereichen Kommunaler Straßenbau (KStB), Rad- und Fußverkehr (RuF) sowie Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) zur Behebung von Schäden im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis und den Starkregenfällen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) wurden die Voraussetzungen einer Förderung für die notwendigen Sanierungen geschaffen. Die Sanierung von Straßen, Rad- und Fußwegen sowie der öffentlichen Nahverkehrsinfrastruktur wird mit bis zu 75 % vom Land gefördert, was eine erhebliche Entlastung für die Kommunen darstellt.
Das Straßenbauamt des Rems-Murr-Kreises unterstützt die Kommunen im Landkreis nun bei der Programmaufnahme und erstellt ein Fachkonzept über alle von den Kommunen gemeldeten Schäden an der Straßen- und Wegeinfrastruktur. Dieses Fachkonzept wird noch im September beim Regierungspräsidium zur Aufnahme in das zugesagte Förderprogramm eingereicht.
Die Landkreisverwaltung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Beseitigung der Schäden und dankt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und ihre Geduld.