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Frühling im Park beim Rathaus Althütte
Verwitterter Holzsteg am Ochsenhau See
Sonnenweg mit Blick in die Backnanger Bucht

Jakobskreuzkraut: Giftige Gefahr auf dem Vormarsch!

icon.crdate21.07.2026

Ihre Mithilfe ist gefragt.

Jakobskreuzkraut: Giftige Gefahr auf dem Vormarsch – Ihre Mithilfe ist gefragt!

Das Jakobskreuzkraut breitet sich in unserer Region zunehmend aus – nicht nur entlang von Straßen und Wegen, sondern auch in privaten Gärten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Was auf den ersten Blick wie eine harmlose gelbe Blume aussieht, stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Mensch und Tier dar.

Die Pflanze enthält giftige Stoffe, die insbesondere bei Tieren schwere Leberschäden verursachen können. Im frischen Zustand meiden Tiere das Jakobskreuzkraut meist instinktiv. Getrocknet im Heu jedoch ist es kaum noch erkennbar und wird gefressen – mit teils tödlichen Folgen.

Eine einzelne Pflanze kann bis zu 200.000 Samen bilden. Diese werden, ähnlich wie beim Löwenzahn, vom Wind verbreitet und führen zu einer rasanten Ausbreitung – besonders auf Flächen, die nicht oder nur unregelmäßig gepflegt werden. Zur Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts ist es daher besonders wichtig, die Samenbildung zu verhindern. Entfernen Sie die Pflanzen möglichst vor der Blütezeit, idealerweise samt Wurzel. Tragen Sie dabei unbedingt Einweghandschuhe, da die Giftstoffe auch über die Haut aufgenommen werden können. Die Pflanzen gehören nicht in den Biomüll, sondern müssen über den Restmüll entsorgt werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Die Eindämmung des Jakobskreuzkrauts gelingt nur gemeinsam. Jeder, der bei der Entfernung hilft, informiert oder unterstützt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,32 MB).

Weitere Informationen vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis

Jakobskreuzkraut erkennen – Gefahren vermeiden 

Wie gegen die rasante Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes im Sommer vorgegangen wird.

 

Landwirtschaft und Naturschutz stehen zunehmend vor der Herausforderung, sich ausbreitende Pflanzenarten mit negativen Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und sachgerecht mit ihnen umzugehen. Vor allem das Jakobskreuzkraut – eine heimische, aber in vielen Bereichen problematische Korbblütler-Pflanze – erfordert besondere Aufmerksamkeit. Da es sich um eine heimische Pflanze handelt, wird sie nicht grundsätzlich bekämpft. Doch da sie eine Gefahr für Nutztiere darstellt, ist ein gezieltes Handeln erforderlich. 

 

Wie erkennt man Jakobskreuzkraut?

 

Jakobskreuzkraut ist häufig in extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen anzutreffen, die sich durch wenig menschliches Eingreifen und den geringen Einsatz von Maschinen und Dünger auszeichnen. Außerdem findet es sich im Grünstreifen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und kann leicht erkannt werden. Die Pflanze wird etwa 1,30 Meter hoch und zeichnet sich durch einen markanten Wuchs aus. Die Blätter sind meist unregelmäßig geformt und gezackt und die Pflanzen haben viele körbchenförmige Blütenköpfe. In der Regel sind die Blüten gelb, je nach Entwicklungsstadium kann die Farbe jedoch auch variieren. 

 

Warum ist die Pflanze problematisch?

 

Aus landwirtschaftlicher Sicht birgt das unkontrollierte Wachstum von Jakobskreuzkraut ein hohes Risiko. Denn die Pflanze enthält giftige Pyrrolizidinalkaloide, die Weidetiere in der frischen Pflanze wegen des bitteren Geschmacks gut erkennen und die Pflanzen daher meiden. Doch durch den Gärprozess von Silage oder den Trocknungsprozess von Heu gehen die Bitterstoffe verloren. Bereits geringe Mengen der Pflanze in Gär- oder Trockenfutter bei Tieren können zumindest langfristig, zu chronischen Leberkrankheiten und Vergiftungen führen. Diese können für die Tiere erhebliche gesundheitliche Folgen haben und damit auch wirtschaftlichen Schaden für die Halter verursachen. Vor allem Pferde und Rinder sind betroffen, während für Schafe und Ziegen die Auswirkungen meist weniger gravierend sind. 

 

Vorsicht bei der Entfernung der Pflanzen

 

Die Samen des Jakobskreuzkrauts breiten sich über Wind und Tiere rasch aus. Deshalb ist es wichtig, die Pflanzen frühzeitig zu identifizieren und zu regulieren: Sobald man den Befall feststellt, sollte gehandelt werden, um die Samenproduktion und damit eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Beim Umgang mit der Pflanze ist jedoch Vorsicht geboten: Da Hautkontakt mit dem Jakobskreuzkraut gesundheitliche Risiken birgt, sollte man Einzelpflanzen auf privaten Flächen im Frühjahr ausschließlich mit festen Schutzhandschuhen ausstechen. Zur Bekämpfung großer Bestände des Jakobskreuzkrauts wird empfohlen, die betroffenen Flächen vor Blühbeginn zu mähen oder zu mulchen. Für den Erfolg ist der Zeitpunkt entscheidend: Wird die Fläche vor dem Blühbeginn gemäht (Schröpfschnitt), kann das Mähgut liegen bleiben. Mäht man jedoch erst nach Beginn der Blüte, sollte das Mähgut zeitnah abtransportiert werden, um zu verhindern, dass sich die Pflanze erneut aussät. 

 

Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts verhindern

 

Einzelne Pflanzen können im Rems-Murr-Kreis über den Biomüll entsorgt werden. Dieser wird zur Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal gebracht und wo durch den Vergärungsprozess die Samen unschädlich gemacht werden. Gleichzeitig ist eine Biogasanlage auch die Lösung, um größere Mengen an Grünschnitt zu entsorgen, der mit Jakobskreuzkraut vermischt ist.

Wichtig: Die gemähten Pflanzen treiben mit hoher Wahrscheinlichkeit im selben Jahr nochmals aus, weshalb eine zweite Mahd ratsam ist. Eine chemische Bekämpfung von Jakobskreuzkraut ist nur für Landwirte und in Ausnahmefällen geeignet, da hierbei auch negative Auswirkungen auf erwünschte Pflanzen des Grünlandes auftreten können. Die Zulassungsbestimmungen des jeweils angewandten Pflanzenschutzmittels müssen beachtet werden! 

 

Jakobskreuzkraut an Straßen

 

Auch das Straßenbauamt beurteilt das Vorkommen von Jakobskreuzkraut. Entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird vor einer Bekämpfung zunächst geprüft, ob von der Fläche, auf der die Pflanze vorkommt, eine Gefahr für benachbarte Weiden oder Wiesen ausgeht. Bei einem Abstand unter 100 m von Weiden oder Wiesen wird ein mittleres bzw. hohes Risiko des Einwanderns angenommen, weshalb eine Bekämpfung notwendig wird. Zur Beseitigung werden auch hier die betroffenen Flächen gemäht oder gemulcht. 

Darüber hinaus stimmt sich das Straßenbauamt eng mit dem Landwirtschaftsamt ab, um sich besonders bei größeren Befallsflächen entlang von Straßenrändern über die Maßnahmen abzustimmen. So werden betroffene Streckenabschnitte häufig vor der Blütezeit des Jakobskreuzkrauts bearbeitet. 

Die Regulierung von Jakobskreuzkraut ist eine gemeinsame Aufgabe von Landwirten, privaten Grundstücksbesitzern und der öffentlichen Hand. Es ist entscheiden, betroffene Flächen frühzeitig zu erkennen und situationsgerecht mit ihnen umzugehen, um sowohl die Gesundheit der Nutztiere als auch die Erträge landwirtschaftlicher Flächen zu schützen.