Veröffentlichung der Wasserwerte nach der Trinkwasserverordnung (Stand 22.02.2023)

Nach der Trinkwasserverordnung müssen die Untersuchungswerte des Trinkwassers in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. Die Verordnung regelt die Qualität des von den Wasserversorgungsunternehmen an die einzelnen Haushalte abgegebenen Trinkwassers. Hierbei spricht man auch von der Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei sein von Krankheitserregern, muss genusstauglich sein und muss rein sein. Es dürfen aber auch keine chemischen Stoffe in solchen Konzentrationen vorhanden sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorgerufen werden kann.


Aus diesem Grund müssen aus jedem einzelnen Versorgungsgebiet jährlich sowohl mikrobiologische als auch chemische Trinkwasserproben entnommen und auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Stoffe untersucht werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind dann dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen. Ferner müssen die Wasserversorgungsunternehmer die Verbraucher über die in den einzelnen Versorgungsgebieten vorhandene Wasserqualität informieren. Nachstehend gibt das Wasserwerk Althütte die wichtigsten Ergebnisse der chemischen Trinkwasseruntersuchung bekannt.

1 = HB Haube (Versorgungsnetz Althütte, Lutzenberg, Kallenberg, Waldenweiler, Voggenhof, Schlichenhöfle)
2 = HB Hohenstein (Versorgungsnetz Sechselberg)
3 = Waldquelle (Versorgungsnetz Schlichenweiler)