Wählen ab 16

Mehr Info´s hierzu findet Ihr unter http://www.waehlenab16-bw.de/

Was ist der Gemeinderat ?

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und zugleich das Hauptorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem Bürgermeister und 14 gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Der Gemeinderat und der Bürgermeister verwalten zusammen die Gemeinde Althütte. Dem Gemeinderat als dem Hauptorgan der Gemeinde und der Vertretung der Bürgerinnen und Bürger steht dabei die kommunalpolitische Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Gemeindeverwaltung handelt.

Was entscheidet der Gemeinderat?

Der Gemeinderat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde, also zum Beispiel

- über Bebauungspläne, die bestimmen, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf,
- über den Bau von öffentlichen Einrichtungen,
- über die Anlage von Sportplätzen und Spielplätzen

- über den Kauf und Verkauf von Grundstücken der Gemeinde

- über die Höhe der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Gebühren,

- über die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde im Rahmen des jährlichen Haushaltsplans.


Diese Aufzählung umfasst nur die wichtigsten Schwerpunkte der Gemeinderatsarbeit. Der Gemeinderat muss sich mit einer Vielzahl weiterer Dinge beschäftigen.

Wie wird der Gemeinderat gewählt? Wer schlägt die Kandidaten für den Gemeinderat vor ?

In den meisten baden-württembergischen Städten und Gemeinden, so auch in Althütte, schlagen Parteien und Wählervereinigungen die Kandidaten für den Gemeinderat vor. Jede Wählervereinigung und jede Partei kann in der Regel so viele Kandidaten vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. In Althütte sind dies insgesamt 14 Kandidaten. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden bei einer Versammlung der Partei oder der Wählervereinigung nominiert.

 

Auf dem Stimmzettel sind alle Kandidaten, die zu derselben Partei oder derselben Wählervereinigung gehören, untereinander geschrieben. Die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt die Partei oder die Wählervereinigung.

Wie viele Stimmen hat jede Wählerin / jeder Wähler?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind; in Althütte also 14. Mit seinen Stimmen kann der Wähler beliebige Kandidaten wählen. Hierbei kann er einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Insgesamt darf er aber nicht mehr Stimmen abgeben, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.

 

Was der Wähler bei der Stimmabgabe noch zu beachten hat, sagt ihm ein Merkblatt, das er jeweils rechtzeitig vor der Kommunalwahl von der Gemeindeverwaltung zusammen mit den Stimmzetteln zugeschickt bekommt.