Neueinteilung der Kehrbezirke

Die Kehrbezirke der Bezirksschornsteinfegermeister wurden zum 1. März 2015 teilweise neu besetzt. Für die Gemeinde Althütte sind nach der erfolgten Neubesetzung des Kehrbezirks Nr. 26 seit 1. März 2015 die drei Bezirksschornsteinfegermeister Roland Schäfer, Bernd Ring und Michael Ott zuständig.

Die Einteilung der Kehrbezirke im Bereich der Gemeinde Althütte sieht folgende Abgrenzungen vor:

Herr Bezirksschornsteinfegermeister Roland Schäfer, wohnhaft Im Kirchgarten 1, 71543 Wüstenrot-Neulautern, Tel. 07194-8840, Fax: 07194-8841, Handy: 0171-7261221, wurde für den Kehrbezirk Nr. 11 bestellt. Er übernimmt die Teilorte Fautspach, Sechselberg (inklusive Wochenendhausgebiet Glaitenberg), Glaitenhof, Hörschhof, Hörschhofer Sägmühle und Rottmannsberger Sägmühle des früheren Gemeindebezirks Sechselberg.

Herr Bezirksschornsteinfegermeister Bernd Ring, wohnhaft Robert-Stolz-Str. 64/2, 73642 Welzheim, Tel. 07182-509109, Fax: 07182-509108, Handy: 0175-2788441, ist Inhaber des Kehrbezirks Nr. 13, der das südliche Teilgebiet des Teilorts Althütte östlich der Gemeindegrenze beim Igelsbach, östlich der Wohnbebauung der Sommerhaldenstraße bis zur Buswartehalle Althütte-Ortsmitte, östlich des Gebäudes Hauptstraße 54 und südlich eines Teilstücks der Hauptstraße bis zur Einmündung der Straße In der Stöck, südlich bzw. südwestlich der Straße In der Stöck bis zur Einmündung des Wirtschaftswegs nördlich des Gebäudes In der Stöck 35, südlich des Wirtschaftswegs Flst. 6 durch das Buchenwäldle zum Strümpfelbach (nördlich des dortigen Pumpwerks) und weiter in südliche Richtung westlich des Strümpfelbachs umfasst.

Herr Bezirksschornsteinfeger Michael Ott, wohnhaft Bretzfelder Straße 25, 71543 Wüstenrot-Kreuzle, Tel. 07945 9892840, Handy: 0152 55183413, Fax: 07945 9892841, E-Mail: info@Schornsteinfeger-Ott.de, ist als neuer Inhaber des Kehrbezirks Nr. 26 für das nördliche Teilgebiet des Teilorts Althütte begrenzt durch die Sommerhaldenstraße (beidseitige Bebauung) bis zur Buswartehalle Althütte-Ortsmitte, westlich des Gebäudes Hauptstraße 58 und nördlich eines Teilstücks der Hauptstraße bis zur Einmündung der Straße In der Stöck, nördlich bzw. nordöstlich der Straße In der Stöck bis zur Einmündung des Wirtschaftswegs nördlich des Gebäudes In der Stöck 35, nördlich des Wirtschaftswegs Flst. 6 durch das Buchenwäldle zum Strümpfelbach (nördlich des dortigen Pumpwerks) und westlich des Voggen- und Hagerbächles (bis zur östlichen Gemeindegrenze der Gemeinde Althütte, die bis zum Gruppenbach an der K 1802 verläuft) zuständig; außerdem umfasst sein Kehrbezirk die Teilorte Schöllhütte, Lutzenberg, Kallenberg, Hahnenhof, Nonnenmühle, Voggenhof und vom Bereich des früheren Gemeindebezirks Sechselberg die Teilorte Schlichenweiler, Waldenweiler und Schlichenhöfle.