Auf Grund der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) vom 11. Dezember 1989 und § 196 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Althütte für das Gemeindegebiet Althütte nachstehend aufgeführte Richtwerte für das Kalenderjahr 2010 ermittelt. Grundlage für die Ermittlung waren die im Jahr 2009 und 2010 in die Kaufpreissammlung aufgenommenen Kaufpreise.
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Gemeinde/Ortsteil
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Nutzungsart
(1) |
Baureifes Land (2) |
Rohbauland
(3) |
Bauerwartungs- land (4) |
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Althütte / Sechselberg kanalisiert |
Wohnbau- fläche |
€ 190,00 |
keine Verträge |
€ 25,00 |
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Waldenweiler / Lutzenberg kanalisiert nicht kanalisiert |
Wohnbau- fläche |
€ 160,00 € 145,00 |
keine Verträge |
keine Verträge |
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Kallenberg / Fautspach / Voggenhof / Hörschhof / Schlichenweiler / Schlichenhöfle kanalisiert nicht kanalisiert |
Wohnbau- fläche |
€ 120,00 € 105,00 |
keine Verträge |
keine Verträge
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Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte pro qm Grundstücksfläche (EUR)
| zu (1) | Wohnbaufläche (Eigenheimbauflächen bzw. Geschosswohn- flächen), gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen (Gratenhausgebiete) |
| zu (2) | Bauland erschlossen |
| zu (3) | Bauland nicht erschlossen (Bebauungsplanstadium bzw. analog) |
| zu (4) | Bauland im Flächennutzungsplan ausgewiesen |
Bei den Bodenrichtwerten für baureifes Land sind die Erschließungskosten und öffentlichen Abgaben / Beiträge enthalten. Die Bodenrichtwerte für Bauerwartungsland enthalten keine Erschließungskosten und Abgaben / Beiträge.
Hinweis:
Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte. Die Preise für einzelne Baugrundstücke können je nach Lage und Bebaubarkeit von diesen Werten nach oben oder unten abweichen.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Althütte, den 20.09.11
gez. Sczuka
Bürgermeister